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Arbeitsweisungen

Die Brücke Bielefeld bietet auch Vermittlung und Gestaltung von Arbeitsweisungen bzw. Auflagen an. Dabei werden Jugendliche durch Beschlüsse sowie Urteile verpflichtet unentgeltliche Arbeitsleistung für einen gemeinnützigen Zweck zu erbringen, auch bekannt als "Sozialstunden". Der Auftraggeber ist dabei die Jugendhilfe im Strafverfahren.

 

Wir verfügen über ein Netzwerk von knapp 300 kooperierenden Einsatzstellen in Bielefeld und Umgebung, in denen die Jugendlichen ihre Arbeitsleistung erbringen können. Diese Einsatzstellen decken eine Vielzahl von Bereichen ab, wie zum Beispiel soziale Einrichtungen, Umweltschutzprojekte oder kulturelle Veranstaltungen. Während des Einsatzes begleiten wir sowohl den Jugendlichen als auch die Einsatzstelle(n). Unsere erfahrenen Betreuerinnen und Betreuer stehen den Jugendlichen zur Seite und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Auflagen. 

 

Gleichzeitig stehen wir in engem Kontakt mit den Einsatzstellen, um sicherzustellen, dass der Einsatz reibungslos verläuft und die Ziele erreicht werden. Unser Ziel ist es, den Jugendlichen durch die Arbeitsweisungen eine sinnvolle Beschäftigung zu bieten und ihnen die Möglichkeit zu geben, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen. Wir möchten sie dabei unterstützen, positive Erfahrungen zu sammeln und ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

 

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 

 

Brücke Bielefeld Zentrale

Telefon: 0521 - 55 73 78 0

E-Mail: