Wer in eine Straftat verwickelt ist, findet mit dem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) die Möglichkeit einer konstruktiven Konfliktbearbeitung. Anders als im Strafverfahren, in dem das Opfer als Zeuge geladen wird, stehen beim Täter-Opfer-Ausgleich die Bedürfnisse der Betroffenen im Mittelpunkt. In separaten Vorgesprächen klärt unsere TOA-Beraterin, was ein Ausgleich für die Opfer bedeuten würde und ob die Beschuldigten diesen ernsthaft erstreben. Nur wenn es beide Seiten wünschen, kommt es danach zu einem persönlichen Ausgleichsgespräch. Natürlich im Beisein der Konfliktberaterin, die für Struktur und Fairness sorgt. Den Inhalt der Wiedergutmachungsvereinbarung bestimmen die Betroffenen selbst.
Opfer können beim Täter-Opfer-Ausgleich frei entscheiden, ob sie lediglich eine materielle Wiedergutmachung wünschen oder ob es ihnen außerdem helfen würde, die Täter mit der Lage zu konfrontieren, in die sie durch die Tat gekommen sind. Auf diese Weise können Gefühle der Ohnmacht, Wut oder Angst abgebaut werden. Wünschen die Geschädigten keine persönliche Begegnung mit den Beschuldigten, so kann eine Wiedergutmachung durch mittelbaren Dialog versucht werden. Im Vergleich zum Zivilverfahren gelangen die Geschädigten schneller, unbürokratischer und ohne finanzielles Risiko an eine Schadenswiedergutmachung oder ein Schmerzensgeld.
• Ausgleichsfälle im Amtsgerichtsbezirk Bielefeld, bei denen die Beschuldigten unter 21 Jahren alt sind, führt unsere Brücke Bielefeld durch
• Für Ausgleichsfälle bei erwachsenen Straftätern hat das Justizministerium NRW die Zuschüsse im Landgerichtsbezirk Bielefeld beendet.
Lesen Sie hierzu den Bericht der Neuen Westfälischen